Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes beinhaltet für eine Vielzahl von Unternehmen eine bedeutsame Änderung
Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) werden Pflicht.
Bis zum 05. Dezember 2015 müssen alle Unternehmen aller Branchen die nach europäischer Definition nicht unter die KMU Regelung fallen ein Energieaudit nach Din EN16247-1 durchführen. Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder
- ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
erfolgreich eingeführt haben.
Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden.
Die Norm DIN EN 16247-1, welche im Oktober 2012 in deutscher Fassung veröffentlicht worden ist, beschreibt die Anforderungen an ein Energieaudit auf internationaler Ebene, welches ein Unternehmen in die Lage versetzt, seine Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Die wichtigsten Elemente eines solchen Audits sind die folgenden:
- Auftakt-Besprechung: Festlegung Ziele, Anwendungsbereich, erforderliche Daten, durchzuführende Messungen, Untersuchungstiefe, Ergebnisse, mögliche Beihilfen und Zuschüsse
- Datensammlung: Standardisierter Energieaudit-Fragebogen
- Außeneinsatz: Ortsbegehung, Anlagen, Prozesse, Nutzerverhalten/-einfluss
- Analyse: Bilanzierung und Aufschlüsselung Energieflüsse auf Verbrauchs- und Versorgungsseite; Bestimmung und Quantifizierung von Energieeinsparmaßnahmen
- Berichterstattung: Zusammenfassung, Hintergrund, Energieaudit, Effizienzmaßnahmen, Ergebnis, Anhänge
- Präsentation an die Organisation: Übergabe Bericht, Präsentation, Fragen
Die DIN EN 16247-1 ist keine Managementsystem Norm, sorgt aber für die technischen Grundlagen, um ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 einzuführen
Wir haben die Inhalte des Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 so aufbereitet, dass die aus dem Energieaudit erzielten Ergebnisse in die Erfassung eines zukünftigen Energiemanagements gemäß DIN EN ISO 50001 einfließen können.
Unsere qualifizierten Energieauditoren verfügen neben fundierten theoretischen und praktischen Kenntnissen sowie Erfahrungen in Energietechnik und Energiewirtschaft über weitere Anforderungen, wie Vertraulichkeit und Objektivität. Dabei setzen wir auch auf die Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern sowie der Energieagentur NRW.