DIN EN 16247

Unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens kann ein Energieaudit den Energieverbrauch sowie die Energiekosten kurz- und langfristig senken.

manageE hat von der BAFA zugelassene Auditoren und bietet die Möglichkeit alle relevanten Einzelenergieverbräuche  zu erfassen und leichtverständlich in Kosten umgerechnet darzustellen.

Der Gesetzgeber hat seit dem 5. Dezember 2015 alle Unternehmen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschreiten, sowie alle kommunalen Unternehmen, verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 nachzuweisen.

Diese Regelung gilt auch für das nicht produzierende Gewerbe, Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen etc. Alle Unternehmen, die ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien erfüllen sind zum Energieaudit verpflichtet.

  • Mindestens 250 Mitarbeiter
  • Mindestens 43 Mio Euro Bilanzsumme oder 50 Mio Euro Jahresumsatz
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25%
  • Unternehmen die in Konzernen verflochten sind (genaue Berechnung der Beteiligungsverhältnisse notwendig)

Die Prüfungen müssen nach der Ersteinführung im vier-Jahres Rhythmus wiederholt werden.

Ein Audit muss nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Strukturierter Aufbau des Audits
  • Durchführung der Elemente des Auditprozesses (Datenerfassung. Begehung ..)
  • Analyse der energiebezogenen Leistung (Verbrauch, Effizienz)
  • Dokumentation der Verbesserungsprozesse (Potentialanalyse)
  • Ableitung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und Bestimmung der Amortisationen
  • Berichterstellung und Präsentation

Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 2,5 GWh pro Jahr verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, von unabhängige Experten prüfen zu lassen und diese im Anschluss zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die auf Grundlage des § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben.

Mit Inkrafttreten des EnEfG wurden durch Artikel 2 auch Bestimmungen des aktuellen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an verschiedenen Stellen ergänzt. Diese Ergänzungen umfassen unter anderem die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgaben vom November 2022. Im Rahmen der Energieauditpflicht gemäß § 8 EDL-G ist der dort festgelegte Gründlichkeitsgrad 1 zu beachten, der den Inhalten der vorherigen Version entspricht.

Weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.bafa.de/Energie/Energieberatung & Energieaudit/Energieaudit nach EDLG

manageE unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung der DIN EN 16247 in Ihrem Unternehmen.

Durch ein Energieaudit erhalten Sie entscheidende Informationen  über den energetischen Status ihres Unternehmens. Sie erhalten einen Überblick über den IST-Zustand und die bestehenden Energieflüsse Ihres Unternehmens. Dadurch identifizieren Sie sowohl Ihre wesentlichen Verbraucher bzw. Verbrauchergruppen und werden auf umsetzbare Energiesparpotentiale aufmerksam. Ihr Vorteil:

Verbesserung der Effizienz bei Organisation Prozessen und Technik

Wenn Sie Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247 haben oder Sie wünschen ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns an,

Wir helfen Ihnen die Anforderungen der DIN EN 16247 durch automatisierte Prozesse nachhaltig zu erfüllen!

Wir sind bei der Bundesstelle für Energie für Energieeffizienz BfEE gelistet.

Die manageE Beraterkennung des BAFA für Energieaudits nach EDL-G  lautet 208202.